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Kündigung bei Verstoß gegen die kollv-liche Begründungspflicht unwirksam

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2025/1ZAS-Judikatur 2025, 27 Heft 1 v. 21.1.2025

Die kl AN hielt die ihr ausgesprochene Kündigung für unwirksam, weil die AG zwar die - vom KollV geforderte - Schriftform eingehalten, nicht aber der Begründungspflicht entsprochen habe (§ 22). Die Vorinstanzen gaben der Klage statt.

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