Der Kl stürzte auf dem Arbeitsweg im Stadtgebiet mit seinem E-Scooter, als er den Bremshebel betätigte. Fraglich war, ob es sich um einen geschützten Wegunfall handelt.
Der OGH verneinte die Frage. Dem Versicherten stehe die Wahl des Verkehrsmittels zwar grundsätzlich frei, doch gewährleisten E-Scooter kein sicheres Fahren. Daher führte keine allgemeine Weggefahr zum Unfall.