Die Kl arbeitete in Gleitzeit und leistete regelmäßig Überstunden, die immer ausbezahlt wurden. Wegen ihrer Schwangerschaft durfte die Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht mehr übersteigen. Daher fielen in den letzten drei Monaten keine Überstunden an. Fraglich war, welcher Beobachtungszeitraum für die Bemessung des Wochengeldes heranzuziehen ist.