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Bindungswirkung gefälschter A1-Bescheinigungen

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturBernhard Spiegel, Manfred PöltlZAS-Judikatur 2025/23ZAS-Judikatur 2025, 87 Heft 2 v. 20.3.2025

Ein portugiesisches Unternehmen (EX) beschäftigte 650 AN, die es zur Arbeit auf Baustellen nach Belgien entsendete. Dafür wurden Dokumente verwendet, die wie A1-Bescheinigungen aussahen, mit denen bestätigt wird, dass die AN in Portugal versichert waren. Ein belgisches Gericht entschied, dass es sich dabei um Fälschungen handelte, die nicht vom zuständigen portugiesischen Träger ausgestellt waren, was vom angeklagten Unternehmen EX nicht bestritten und auch vom portugiesischen Träger bestätigt wurde. Das belgische Gericht verwies auch darauf, dass das Unternehmen nicht von den Entsenderegelungen der VO (EG) 883/2004 Gebrauch machen könne, da es in Portugal keine nennenswerte Tätigkeit im Baugewerbe ausübe.

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