Eine spanische Fluglinie hatte mit der Gewerkschaft einen KollV für Kabinenpersonal und einen KollV für Piloten geschlossen. In beiden KollV wurde die Zahlung von Taggeldern vereinbart, die die Kosten der AN auf ihren Dienstreisen, ausgenommen Kosten für eine mögliche Übernachtung, decken sollen. Der KollV für Kabinenpersonal sah ein geringeres Taggeld als der KollV für Piloten vor. Da rund 94 % des Flugpersonals Frauen und rund 93 % der Piloten Männer sind, war die Gewerkschaft der Ansicht, dass eine verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt und brachte Klage ein.