Der Bezug der Notstandshilfe wurde mangels Arbeitswilligkeit eingestellt und eine aufschiebende Wirkung abgelehnt. Da auch kein regelmäßiges Einkommen bezogen wird, ist auch die Einbringlichkeit des Überbezuges gefährdet.
Der Bezug der Notstandshilfe wurde mangels Arbeitswilligkeit eingestellt und eine aufschiebende Wirkung abgelehnt. Da auch kein regelmäßiges Einkommen bezogen wird, ist auch die Einbringlichkeit des Überbezuges gefährdet.