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Aberkennung aufschiebender Wirkung vor allem bei Arbeitsunwilligkeit

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2024/100ZAS-Judikatur 2024, 315 Heft 6 v. 20.11.2024

Der Bezug der Notstandshilfe wurde mangels Arbeitswilligkeit eingestellt und eine aufschiebende Wirkung abgelehnt. Da auch kein regelmäßiges Einkommen bezogen wird, ist auch die Einbringlichkeit des Überbezuges gefährdet.

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