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Keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch das Heranziehen von Beitragsgrundlagen aus kürzeren Bemessungszeiträumen

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2024/99ZAS-Judikatur 2024, 315 Heft 6 v. 20.11.2024

Die Beschwerdeführerin hatte im Beurteilungszeitraum keine Beitragsgrundlagen, daher wurden zur Bemessung des Arbeitslosengeldes die vorläufigen Beitragsgrundlagen aus drei Monaten Erwerbstätigkeit herangezogen. Auf andere gespeicherte Beitragsgrundlagen wurde nicht zurückgegriffen. Sie fühlte sich wegen ihres Geschlechtes diskriminiert.

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