Die Kl erhielten anlässlich der Geburt ihres Kindes pauschales Kinderbetreuungsgeld. Die fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wurde wegen Inaktivität der Kl verspätet erst im 15. Lebensmonat durchgeführt, der Nachweis hierüber dem zuständigen Entscheidungsträger vor Vollendung des 18. Lebensmonats übermittelt. Fraglich war, ob die Leistung mangels rechtzeitiger Durchführung der Untersuchung zu kürzen sei.