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Gesetzesprüfungsverfahren zur Ausnahme von Saisonbetrieben in § 1159 ABGB

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2024/43ZAS-Judikatur 2024, 172 Heft 3 v. 17.5.2024

Der Kl war als Kellner beschäftigt. Sein AV wurde unter Einhaltung der im KollV geregelten Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt. Er begehrte die Anwendung der längeren Kündigungsfristen des § 1159 ABGB, da die Bekl keinen "Saisonbetrieb" betreibe und daher nicht von den gesetzlichen Kündigungsfristen ausgenommen sei. Die Vorinstanzen gaben der Klage statt.

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