Der Kl bezog nach einem unverschuldeten Arbeitsunfall Krankengeld. Nach dem für ihn geltenden KollV sind auch entgeltfreie Zeiten wegen "Krankheit (Unglücksfall)" bei der Berechnung von Urlaubszuschuss und Weihnachtsrenumeration zu berücksichtigen. Der IEF lehnte den Antrag des Kl auf Insolvenzentgelt bezüglich der Zeiten des Arbeitsunfalls ab. Die KollV-Bestimmung gelte nicht für Arbeitsunfälle. Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren des klagenden AN statt.