Bei einer Musiktherapeutin war strittig, ob eine Sozialversicherungspflicht auch dann besteht, wenn sie ihre Tätigkeit in einer arbeitsrechtlich unzulässigen Weise ausübt.
Bei einer Musiktherapeutin war strittig, ob eine Sozialversicherungspflicht auch dann besteht, wenn sie ihre Tätigkeit in einer arbeitsrechtlich unzulässigen Weise ausübt.