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Coronainfektion stellt keinen Arbeitsunfall dar

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2024/49ZAS-Judikatur 2024, 173 Heft 3 v. 17.5.2024

Die Kl war als Mitarbeiterin eines Landes in einem Großraumbüro tätig. Sie wurde positiv auf COVID-19 getestet und war aufgrund der Erkrankung in stationärer Behandlung. Fraglich war, ob es sich bei der Infektion mit dem Coronavirus um einen Arbeitsunfall handelt.

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