Über die Vorstandsmitglieder der Niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (LGA) wurden Geldstrafen verhängt, weil der Notausgang eines bestimmten Gebäudes entgegen der Arbeitsstättenverordnung trotz Beschäftigung von Landesbediensteten versperrt war. Das LVwG behob die Straferkenntnisse, weil keine Arbeitskräfteüberlassung an die LGA vorliege.