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Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist nach der Rechtslage bei der Antragstellung zu bemessen

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2024/14ZAS-Judikatur 2024, 32 Heft 1 v. 17.1.2024

In seiner Rev wendet sich ein Arbeitsloser gegen die Bemessung der Höhe seines Arbeitslosengeldes, da das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I zu Unrecht nicht beachtet worden sei. Nach diesem Gesetz wäre für das gesamte Jahr 2022 der verminderte Steuersatz von 32,5 % anzuwenden gewesen.

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