In seiner Rev wendet sich ein Arbeitsloser gegen die Bemessung der Höhe seines Arbeitslosengeldes, da das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I zu Unrecht nicht beachtet worden sei. Nach diesem Gesetz wäre für das gesamte Jahr 2022 der verminderte Steuersatz von 32,5 % anzuwenden gewesen.