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Die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Feststellung und rechtliche Auswirkungen

Schwerpunkt Schwere Krankheit und BehinderungAufsatzGünther WidyZAS 2025/25ZAS 2025, 143 - 149 Heft 3 v. 20.5.2025

Die Feststellung des Grads der Behinderung obliegt dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice). Je nach Höhe des festgestellten Grads der Behinderung ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten.Ab einem Grad der Behinderung iHv 50 % kann man - je nach den sonstigen Voraussetzungen - einen Feststellungsbescheid (über die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten nach dem BEinstG) und/oder einen Behindertenpass (nach dem BBG) beantragen.Während es für zB steuerrechtliche Vergünstigungen nicht entscheidend ist, mit welchem Dokument der Grad der Behinderung nachgewiesen wird, ist es in der Arbeitswelt von Bedeutung, ob ein:e Mitarbeiter:in einen Behindertenpass besitzt oder dem Personenkreis der begünstigt Behinderten zugehörig ist. (FN )Der Diskriminierungsschutz greift bereits auf niedrigerer Schwelle ein.

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