Der vorliegende Beitrag widmet sich der begrifflichen Charakterisierung und Abgrenzung der Rechtsbegriffe und Darüber hinaus wird auf die Kategorie der eingegangen und in weiterer Folge Verbindungslinien zum arbeitsrechtlichen Modell der Wiedereingliederungsteilzeit gezogen. Dabei wird deutlich, dass speziell die Figur der behinderungsgleichen Krankheit dazu beitragen kann, die Inanspruchnahme des Modells der Wiedereingliederungsteilzeit zu fördern und damit deren grundsätzlichen Regelungsanliegen stärker Rechnung zu tragen.