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Beweislast für das Vorliegen einer "Saisonbranche" iSd § 1159 Abs 2, 4 ABGB

RechtsprechungJudikaturDominik PranklZAS 2025/7ZAS 2025, 33 - 36 Heft 1 v. 21.1.2025

§ 1159 Abs 2, 4 ABGB

Spricht eine Prozesspartei einer kollv-lichen Bestimmung die Normwirkung ab, dann hat sie die allenfalls erforderlichen Tatsachenbehauptungen aufzustellen, aus denen sich die Unwirksamkeit der Bestimmung - etwa die Überschreitung der gesetzl Regelungsermächtigung - ableiten lässt.

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