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Zur Leistungsverwirkung in der SV bei Mord

RechtsprechungJudikaturTheodor TomandlZAS 2025/8ZAS 2025, 37 - 39 Heft 1 v. 21.1.2025

§ 88 Abs 1 ASVG

Es trifft nicht zu, dass für ein Verwirken nach § 88 Abs 1 Z 2 ASVG nur ein vorsätzliches, aber kein schuldhaftes Verhalten erforderlich ist.

Eine im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangene Tat erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 88 Abs 1 Z 2 ASVG und führt daher auch nicht zu einer Verwirkung von Ansprüchen.

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