§ 1159 Abs 2, 4 ABGB
Die in § 1159 Abs 2 S 3 und Abs 4 S 3 ABGB verwendeten Begriffe (insb "Überwiegen von Saisonbetrieben") sind allgemein verständlich und - unter Heranziehung der Interpretationsmethoden - einer Auslegung zugänglich. Es liegt daher kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot gem Art 18 B-VG vor.