Rund ein Jahr verspätet erfolgte in Österreich durch BGBl I 2023/115 die Umsetzung der RL 2019/1158/EU zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Work-Life-Balance-RL oder VereinbarkeitsRL; hier: WLB-RL). Durch sie soll für AN mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erreicht werden. Viele der punktuell erfolgten Änderungen des nationalen Rechtsbestands sorgen jedoch aktuell für Unklarheiten.Das "Elternkarenzmodell 22 + 2" ist unionsrechtlich unbedenklich.Die Vorgaben für flexible Arbeitsmodelle pflegender Angehöriger wurden nur unzureichend umgesetzt.Die Rechtsfolgen der neuen Begründungspflichten sind unklar. Denkbar wäre, Verstöße durch Schadenersatzpflichten der AG zu ahnden.§ 5a GlBG ist unbestimmt; er führt möglicherweise zu einer geschlechtsunabhängigen Erweiterung der geschützten Diskriminierungstatbestände im I. Teil des GlBG und bewirkt damit einen Systembruch in diesem Gesetz.