Der Einsatz grenzüberschreitender Matrixstrukturen wirft zahlreiche Fragen sowohl bei der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung als auch bei der Anwendung der Entsende-RL auf. Im Fokus stehen dabei die Fragen nach einem virtuellen gewöhnlichen Arbeitsort und virtuellen Entsendungen bzw Überlassungen. Die dabei gefundenen Lösungen lassen sich auch für andere Formen der räumlichen und/oder organisatorischen Entgrenzung in grenzüberschreitenden Unternehmens- und Konzernstrukturen nutzbar machen.