Im Zusammenhang mit COVID-19 ist dem Homeoffice im Arbeitsleben besondere Bedeutung zugekommen. Lag bis dahin das Homeoffice zumeist im Interesse der Arbeitnehmer und wurde es von den Arbeitgebern eher kritisch beurteilt, haben Letztere mittlerweile auch dessen Vorteile erkannt und streben diesbezüglich vernünftige Lösungen an. Wurde die Problematik des Homeoffice bisher vor allem vor dem Hintergrund allgemeiner Arbeitsrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsort erörtert, wurde im sogenannten "Homeoffice-Paket" mit § 97 Abs 1 Z 27 ArbVG auch die Möglichkeit geschaffen, durch Betriebsvereinbarungen "Rahmenbedingungen" für das Homeoffice festzulegen. Dieser neue BV-Tatbestand wirft eine Reihe von Auslegungsfragen auf.