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Al-Dubai, Stiefkindadoption und Anerkenntnis, EF-Z 2024/40, 101.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/283Zak 2024, 160 Heft 8 v. 20.5.2024

Am 1. 1. 2024 ist das Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 (AbAG 2023) in Kraft getreten (siehe Zak 2024/9, 11). Die Autorin zeigt auf, dass die biologische Abstammung durch die neuen Regelungen im Abstammungsrecht an Bedeutung verloren hat. Auch eine Frau könne nun im Einvernehmen mit der Mutter durch Anerkenntnis anderer Elternteil werden, wenn kein Widerspruch des Kindes erfolgt. Dies erspare in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften den mühsamen Weg der Stiefkindadoption. Zu beachten seien allerdings die unterschiedlichen Rechtsfolgen. Während die Adoption keine Rechtswirkungen für die Eltern der Annehmenden habe, wirke das Anerkenntnis auch gegenüber den Verwandten der Anerkennenden. Insb begründe es die subsidiäre Unterhaltspflicht der Eltern der Anerkennenden für das Kind nach § 232 ABGB, ohne dass sich diese dagegen wehren könnten.

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