ABGB: § 1075, § 1083, § 1084
Das Einlösungsangebot an den Vorkaufsberechtigten muss alle für die Entscheidung über die Einlösung relevanten Informationen umfassen. Dazu zählen auch im Drittvertrag enthaltene Bedingungen. Ein unzureichendes Anbot löst die Einlösungsfrist nicht aus.