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Begriff der Lebensgemeinschaft im Erbrecht

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/191Zak 2024, 115 Heft 6 v. 15.4.2024

ABGB: § 725 Abs 1

Ob eine Lebensgemeinschaft iSd § 725 Abs 1 ABGB vorlag, ist anhand der in der Rsp gebräuchlichen Kriterien (Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft in einem beweglichen System) sowie der Charakterisierung der Beziehung durch den Erblasser zu prüfen.

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