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Berücksichtigung des Familienprivilegs bei Prüfung der Erbunwürdigkeit wegen einer Straftat

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/190Zak 2024, 115 Heft 6 v. 15.4.2024

ABGB: § 539, § 647 Abs 2

StGB: § 166

Erbunwürdigkeit bedeutet auch Vermächtnisunwürdigkeit.

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