ABGB: § 914, § 946, § 1266, § 1478, § 1487
Nach der hier aufrechterhaltenen Rsp (zB 8 Ob 530/94, 1 Ob 310/98i und 10 Ob 22/13b) kann der schuldlose oder gleichschuldige Ex-Partner nach der Scheidung der Ehe eine Schenkung an den anderen Ex-Partner gestützt auf eine Analogie zu § 1266 ABGB widerrufen, wenn