EheG: § 82 Abs 1 Z 3
EStG: § 10 Abs 1 Z 4
Solange Unternehmenserträge nicht für unternehmensfremde (private) Zwecke umgewidmet wurden, sind sie gem § 82 Abs 1 Z 3 EheG der Aufteilung wegen Unternehmenszugehörigkeit entzogen.
EheG: § 82 Abs 1 Z 3
EStG: § 10 Abs 1 Z 4
Solange Unternehmenserträge nicht für unternehmensfremde (private) Zwecke umgewidmet wurden, sind sie gem § 82 Abs 1 Z 3 EheG der Aufteilung wegen Unternehmenszugehörigkeit entzogen.