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Abgasskandal - Software-Update schiebt Beginn der Verjährung von Schadenersatzansprüchen hinaus

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/60Zak 2024, 37 Heft 2 v. 5.2.2024

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311, § 1489

Gem Art 5 Abs 2 EU-Typgenehmigungs-VO 715/2007 sind Abschalteinrichtungen nur in drei Ausnahmefällen zulässig (lit a: Schutz des Motors; lit b: während des Anlassens des Motors; lit c: bei Einbeziehung in die Emissionsprüfverfahren).

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