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Sorgfaltsanforderungen bei der Bauwerkhaftung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/61Zak 2024, 37 Heft 2 v. 5.2.2024

ABGB: § 1319

Bei der Bauwerkhaftung nach § 1319 ABGB handelt es sich um eine Gefährdungshaftung, von der sich der Halter durch den Nachweis befreien kann, dass er die objektiv erforderliche Sorgfalt eingehalten hat.

Die Sorgfaltsanforderungen sind umso höher, je älter, schadensgeneigter oder verwitterungsanfälliger das Bauwerk ist.

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