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Außergewöhnliche Betriebsgefahr bei Gefahrenbremsung einer U-Bahn

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/603Zak 2024, 339 Heft 17 v. 21.10.2024

EKHG: § 9 Abs 2

Die Betätigung des Notstopps durch einen Fahrgast in einer Station führte zur Gefahrenbremsung eines U-Bahnzugs zwischen zwei Stationen mit einer Verzögerung von 2,66 m/s2. Die Ansicht, dass sich durch diesen Bremsvorgang für die Passagiere des U-Bahnzugs eine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSd § 9 Abs 2 EKHG verwirklicht hat, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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