vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entschuldigung als Ersatz des immateriellen Schadens bei einem Datenschutzverstoß

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/602Zak 2024, 339 Heft 17 v. 21.10.2024

DSGVO: Art 82

Der Datenschutzverstoß allein reicht für den Schadenersatzanspruch nach Art 82 DSGVO nicht aus. Weitere Voraussetzung ist der Eintritt eines materiellen oder immateriellen Schadens.

Ein Datenschutzverstoß begründet für sich keinen immateriellen Schaden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte