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Kontrollpflicht des Steuerberaters bei erheblichen Anhaltspunkten für die Unrichtigkeit von Informationen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/601Zak 2024, 338 Heft 17 v. 21.10.2024

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299, § 1304

WTBG: § 77 Abs 6

Gem § 77 Abs 6 WTBG darf ein Steuerberater bei der Erfüllung seines Auftrags davon ausgehen, dass die Auskünfte und Unterlagen des Auftraggebers richtig und vollständig sind. Dennoch ist der Steuerberater aufgrund des Sorgfaltsmaßstabs des § 1299 ABGB verpflichtet, Informationen und Belege des Auftraggebers in Zweifel zu ziehen, wenn er erhebliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hat. Besondere Schutz-, Fürsorge- und Aufklärungspflichten treffen den Steuerberater, wenn er bereits jahrelang für den Auftraggeber tätig ist.

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