ABGB: § 97, § 830
Die Ansicht, dass der nicht teilungswillige Miteigentümer seine Verpflichtung gegenüber seinem auf der Miteigentumsliegenschaft wohnenden Ehegatten aus dem Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB im Zivilteilungsverfahren nicht mit Erfolg als Teilungshindernis einwenden kann, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).