ABGB: § 473, § 485, § 825
WEG: § 2 Abs 1
Anders als bei einem schlichten Miteigentumsanteil kann zugunsten oder zulasten eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteils eine Grunddienstbarkeit begründet werden.
ABGB: § 473, § 485, § 825
WEG: § 2 Abs 1
Anders als bei einem schlichten Miteigentumsanteil kann zugunsten oder zulasten eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteils eine Grunddienstbarkeit begründet werden.