ABGB: § 830, § 843
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum hat Vorrang gegenüber der Zivilteilung der Miteigentumsliegenschaft.
ABGB: § 830, § 843
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum hat Vorrang gegenüber der Zivilteilung der Miteigentumsliegenschaft.