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Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters - beschränkte Prüfung der Schiedsvereinbarung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/538Zak 2024, 298 Heft 15 v. 16.9.2024

ZPO: § 581, § 587

ABGB: § 914

Die gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters (hier: wegen Untätigkeit des Gegners nach § 587 Abs 2 Z 4 ZPO) setzt voraus, dass eine Schiedsvereinbarung besteht und den geltend gemachten Anspruch umfasst. Gültigkeit und Umfang der Schiedsvereinbarung werden vom Gericht jedoch nur eingeschränkt und summarisch geprüft.

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