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Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters - Einschränkung des Antrags auf Kosten

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/539Zak 2024, 299 Heft 15 v. 16.9.2024

ZPO: § 587, § 616 Abs 1

AußStrG: § 11 Abs 1, § 40

Das Verfahren über die gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters richtet sich gem § 616 Abs 1 ZPO nach den Regeln des AußStrG.

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