PHG: § 5
Ein Produktfehler besteht in der Enttäuschung einer berechtigten Sicherheitserwartung. Dabei muss der Hersteller nicht nur auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch, sondern auf alle Nutzungen des Produkts, die objektiv aus seiner Perspektive denkmöglich erscheinen, Bedacht nehmen.