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Einsicht eines trauernden Angehörigen in die Krankengeschichte des Verstorbenen?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/502Zak 2024, 278 Heft 14 v. 2.9.2024

ÄrzteG: § 54 Abs 2

ABGB: § 1311, § 1325, § 1327

Die Einsicht eines Dritten in die Krankengeschichte eines Verstorbenen setzt ein berechtigtes Interesse voraus, unabhängig davon, ob sie auf § 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG (Entfall der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht zum Schutz höherwertiger Interessen) oder auf den hypothetischen Willen des Patienten, den Arzt von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden (dazu zB 2 Ob 162/16m = Zak 2017/493, 294), gestützt wird.

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