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Präklusivfrist für Mietzinsüberprüfung bei Anerkennung des Scheinuntermieters als Hauptmieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/492Zak 2024, 275 Heft 14 v. 2.9.2024

MRG: § 2 Abs 3, § 16 Abs 8

Die Ex-tunc-Wirkung der Entscheidung über die Anerkennung des Scheinuntermieters als Hauptmieter bedeutet nicht, dass in diesem Fall die dreijährige Präklusivfrist zur Geltendmachung der Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung bereits mit deren Abschluss zu laufen begonnen hat.

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