MRG: § 2 Abs 3, § 16 Abs 8
Die Ex-tunc-Wirkung der Entscheidung über die Anerkennung des Scheinuntermieters als Hauptmieter bedeutet nicht, dass in diesem Fall die dreijährige Präklusivfrist zur Geltendmachung der Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung bereits mit deren Abschluss zu laufen begonnen hat.