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Schimmelbefall als Graubereich zwischen Erhaltungs- und Instandhaltungspflicht

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/491Zak 2024, 275 Heft 14 v. 2.9.2024

MRG: § 3, § 8 Abs 1

ABGB: § 1096 Abs 1

Im Vollanwendungsbereich des MRG verbleibt zwischen der Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG und der Instandhaltungspflicht des Mieters nach § 8 Abs 1 MRG ein Graubereich, in dem kein Vertragsteil zur Behebung eines Mangels verpflichtet ist. Für die Gebrauchsbeeinträchtigung aufgrund eines Mangels in diesem Graubereich steht dem Mieter ein Zinsminderungsanspruch zu.

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