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Anwendbarkeit des BTVG auf einen entgeltlichen Optionsvertrag über eine Eigentumswohnung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/490Zak 2024, 274 Heft 14 v. 2.9.2024

BTVG: § 1, § 2 Abs 1, § 7

ABGB: § 861

Ein entgeltlicher Optionsvertrag über den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum an einer Immobilie, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht fertiggestellt ist, ist ein Bauträgervertrag iSd § 2 Abs 1 BTVG. Das BTVG ist daher gem § 1 Abs 1 BTVG auf den Optionsvertrag anwendbar, wenn das Optionsentgelt vor Fertigstellung zu entrichten ist und die in dieser Bestimmung geregelte Grenze (150 € pro m2 Nutzfläche) übersteigt.

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