BTVG: § 1, § 2 Abs 1, § 7
ABGB: § 861
Ein entgeltlicher Optionsvertrag über den Erwerb von (Wohnungs-)Eigentum an einer Immobilie, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht fertiggestellt ist, ist ein Bauträgervertrag iSd § 2 Abs 1 BTVG. Das BTVG ist daher gem § 1 Abs 1 BTVG auf den Optionsvertrag anwendbar, wenn das Optionsentgelt vor Fertigstellung zu entrichten ist und die in dieser Bestimmung geregelte Grenze (150 € pro m2 Nutzfläche) übersteigt.