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Smid, Ersatz von Schock- und Trauerschäden bei (tödlichen) Arbeitsunfällen, ecolex 2024/321, 565.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/468Zak 2024, 260 Heft 13 v. 12.8.2024

Nach einem tödlichen Arbeitsunfall werden Ansprüche von nahen Angehörigen auf Schmerzengeld für Schockschäden und Trauer nach der OGH-Judikatur durch das Dienstgeberhaftungsprivileg ausgeschlossen, wenn der Unfall nicht vorsätzlich verursacht worden ist (1 Ob 61/19f = Zak 2019/406, 218; 2 Ob 82/05f = ZRInfo 2005/276). Der Autor führt mehrere Argumente gegen diese Rsp an. Schock- und Trauerschäden werden seiner Ansicht nach als eigene Gesundheitsschäden der Angehörigen nicht von dem Haftungsprivileg erfasst.

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