§ 1072 ABGB, § 1073 ABGB, § 1074 ABGB, § 1078 ABGB, § 3 Abs 1 GBG
Der Vorkaufsfall für ein lediglich an einzelnen Grundstücken einer Liegenschaft bestehendes Vorkaufsrecht wird durch den Übergang des Eigentums an der gesamten Liegenschaft nicht ausgelöst: Das – nicht die gesamte Liegenschaft betreffende – Vorkaufsrecht bleibt bei der Veräußerung der gesamten Liegenschaft aufrecht.