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Haftung eines Hausverwalters, der Entscheidungssammlung nicht gelesen hat

RechtsprechungABGBwobl 2024/87wobl 2024, 305 Heft 7 und 8 v. 14.8.2024

§ 1299 ABGB, § 1 Abs 4 Z 2 MRG idF WRN 2006, § 64 Abs 2 WWFSG

Die „Entscheidungssammlung Wohnrecht – EWr“ gehört zur verbindlichen Lektüre von Hausverwaltern und zwar nicht zuletzt deshalb, weil diese Sammlung von der Berufsvereinigung speziell für die Angehörigen der Berufsgruppe bereitgestellt wurde. Die Nichtkenntnis der E 5 Ob 79/07i ist einem Hausverwalter daher als fahrlässig vorzuwerfen.

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