§ 73 ArbVG, § 50 Abs 2 ASGG, § 54 Abs 1 ASGG
Ob eine Pflicht des Arbeitgebers zur Abführung der Betriebsratsumlage hinsichtlich bestimmter Arbeitnehmer besteht, ist eine Streitigkeit aus der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat ist daher nicht zu einer Feststellungsklage gem § 54 Abs 1 ASGG berechtigt.