vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtigkeit von Beschlüssen eines Vereins; Anforderungen; Kooptierung von Leitungsorganen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2024/60wbl 2024, 234 Heft 4 v. 29.4.2024

§ 7 VerG

Beschlüsse von Vereinsorganen sind nichtig, wenn dies Inhalt und Zweck eines verletzten Gesetzes oder die guten Sitten gebieten. Eine Auflistung der Nichtigkeitsgründe enthält das VerG nicht.

Die Nichtigkeit hat sich auf gravierende Fälle fehlerhafter Beschlüsse zu beschränken, in denen nicht einmal der Anschein rechtmäßigen Handelns gewahrt ist. Die Nichtigkeit kann sich auch daraus ergeben, dass der Beschluss an ungültige frühere Beschlüsse anschließt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!